Baugebiet „Südlich Lenzfrieder Straße“ – Anfrage und Antrag Ausgleichsflächen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kiechle,
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Sitzung des Stadtrats vom 30.7.2020 wurde das Baugebiet in Bezug auf die Lärmschutzmaßnahmen vorgestellt.
Beim Sichten der Unterlagen ist uns aufgefallen, dass für dieses Baugebiet keine Ausgleichsflächen ausgewiesen wurden. Bei den uns sonst bekannten Baugebieten in Kempten wurden jedoch nahezu immer eine Ausgleichsfläche ausgewiesen bzw. definiert.
Da es sich beim der zu bebauenden Grünfläche um eine sehr gut gepflegte Wiese für die biologische Landwirtschaft eines engagierten Biolandwirts handelt, verwundert uns die Tatsache, dass zur Kompensation keine Ausgleichsfläche eingefordert wurde.
Daher stellen wir folgende Anfrage:
- Welche Bebauungspläne wurden in den letzten 8 Jahren nach dem Vereinfachten Verfahren nach §13 des BauGB durchgeführt.
- Bei welchen Bebauungsplänen wurde auf die Ausweisung von Ausgleichsflächen verzichtet?
Antrag an den Stadtrat:
Der Stadtrat möge für das Baugebiet „Südliche Lenzfrieder Str.“ die Ausweisung einer Ausgleichsfläche einfordern, die dem gepflegten Zustand der für die biologische Landwirtschaft genutzten Fläche Rechnung trägt.
Hintergrund:
Soweit uns bekannt ist, wurde in der Stadt Kempten grundsätzlich nach dem Grundsatz verfahren, dass trotz der Festlegung nach „§13 – Vereinfachtes Verfahren“ nicht auf die Ausweisung einer Ausgleichsfläche verzichtet wird. Entsprechend verwundert die Befreiung bei diesem Bauvorhaben von der Ausweisung einer Ausgleichsfläche.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Franz Josef Natterer-Babych / Michael Hofer